LG Hamburg: Erfordernis der Einwilligung stellt eine Marktverhaltensregel dar
Das LG Hamburg hat entschieden, dass es sich bei dem Erfordernis der Einwilligung um eine Marktverhaltensregel handelt. Dies ermöglicht es Marktteilnehmern, gegen Mitbewerber mithilfe von Abmahnungen und Gerichtsverfahren vorzugehen. Mit Weiterlesen →